Die Behandlung der völkerrechtlichen Verträge der DDR im Zuge der Herstellung der Einheit Deutschlands. Ein Beitrag zur Frage der Staatennachfolge in völkerrrechtliche Verträge.

C.F. Müller
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C.F. Müller

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ZLB: 98/703

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Die Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge ist ein besonders umstrittenes Thema, wobei sich lediglich in Einzelbereichen klare Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts herausgebildet haben. Die Behandlung der völkerrechtlichen Verträge im Einigungsvertrag und die folgende Regierungspraxis des vereinten Deutschlands befanden sich auf völkerrechtlich unsicherem Gebiet. Das Schicksal der Verträge der DDR hat bei der Absicherung der inneren und äußeren Aspekte zur Herstellung der Einheit Deutschlands eine große Rolle gespielt. Die Konsultationen der Bundesregierung mit den Vertragspartnern der früheren DDR sind weitgehend abgeschlossen. Hinsichtlich der Auflösung Jugoslawiens, der Teilung der Tschechoslowakei und des Zerfalls der Sowjetunion sind diese Konsultationspraxis und deren Resultate wegen ihrer Präzedenzwirkung für die weitere völkerrechtliche Entwicklung bedeutend. Im Anhang befindet sich u.a. eine Liste der Konsultationen gemäß Art. 12 Einigungsvertrag über 2214 erloschene und 382 noch nicht fertiggestellte Verträge nach dem Stand vom 31.12.1996. kirs/difu

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XIX, 267 S.

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