Die Rechtsvorschriften für den Denkmalschutz. Ergänzungsband 1983. Stand 1. März 1983.

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SEBI: 79/1396-Erg.Bd.1983
IRB: 61RECH

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Abstract

Seit Redaktionsschluß des Hauptbandes der "Rechtsvorschriften für den Denkmalschutz" im Juli 1978 haben sich einige Neuerungen ergeben, und zwar: 1. Für den durch die Novelle 1978 zum Denkmalschutzgesetz neu geschaffenen Denkmalbeirat erschien eine Durchführungsverordnung; 2. für das Bundesdenkmalamt wurde ein neues Statut erlassen; 3. das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz sowie das Grazer Altstadterhalungsgesetz erfuhren stärkere Veränderungen und Wiederverlautbarungen, für Kärnten wurde ein Ortsbildpflegegesetz beschlossen. Relativ umfangreich und in zahlreichen Details neu ist auch die zwischenzeitig ergangene Judikatur der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts.Die Erkenntnisse wurden - so wie im Hauptband - auch hier in ihren wichtigsten Passagen wörtlich wiedergegeben. -z-/difu

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Denkmalschutzgesetz, Denkmalamt, Statut, Beirat, Verwaltung, Altstadterhaltung, Altstadterhaltungsgesetz, Ortsbild, Recht, Denkmalschutz

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Wien: Manz (1983), 103 S., Tab.

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Denkmalschutzgesetz, Denkmalamt, Statut, Beirat, Verwaltung, Altstadterhaltung, Altstadterhaltungsgesetz, Ortsbild, Recht, Denkmalschutz

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Manzsche Gesetzausgaben; 49