Abgrenzung "vorhandener" Straßen zu beitragspflichtigen Straßen. Tl. 1.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1982
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1270
SEBI: Zs 3025-4
SEBI: Zs 3025-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Straßen in Neubaugebieten werden häufig erst lange nach ihrer provisorischen Verlegung endgültig fertiggestellt. Ähnliches gilt für Straßen, die im Krieg zerstört waren. Für die Frage der Erschließungsbeiträge ist es ausschlaggebend, ob die Straße bei Inkrafttreten des BBauG fertiggestellt oder noch im Ausbau war. Es kommt dabei auf den Willen der Gemeinde an, die Straße nach damaligen örtlichen Bedürfnissen ausreichend auszubauen. Um eine vorhandene, d.h. beitragsfreie Straße handelt es sich auch dann, wenn später notwendig gewordene Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden. cs
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Der Gemeinderat, Schwäbisch-Hall 24(1981)Nr.9, S.8-9, Lit.