Präklusion im Anzeigeverfahren?

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0721-7390

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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

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Abstract

Mit der Einführung des BauGB ist 1987 für einen großen Teil der Bebauungspläne die Anzeigepflicht gegenüber der höheren Verwaltungsbehörde anstelle der Genehmigungspflicht getreten. Äußert sich die höhere Verwaltungsbehörde binnen dreier Monate nicht, kann die Gemeinde den Bebauungsplan in Kraft setzen. Die Praxis hat gezeigt, daß zahlreiche rechtssystematische Einwände gegen diese Regelung, die einem populären Trend der Verfahrenskürzung um nahezu jeden Preis folgt, angebracht sind. Der Autor kritisiert vor allem das dahinter stehende Verständnis der höheren Verwaltungsbehörde als einer Institution, die gegenüber der Gemeinde eigene Interessen verfolgt. Die in der Verwaltungspraxis auftretenden Widersprüche werden verdeutlicht. (wb)

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Umwelt- und Planungsrecht

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S.4-6

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