Der Schutzauftrag nach Paragraph 8a SGB VIII und Konzepte früher Hilfen.

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Hannover

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AGFJ: 08/2054

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Abstract

Die Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach Paragraph 8a SGB VIII sind zahlreich und reichen von Standards für dienstliche Regelungen bis hin zu Checklisten. Unbeachtet dessen kommt es darauf an, das Vorgehen der Fachkräfte zu dokumentieren und die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses der Abschätzung des Gefährdungsrisikos schriftlich festzuhalten. Ziel der sozialen Arbeit muss es bleiben, durch frühe Hilfen - gerade auch für Risikofamilien - dem Gefährdungspotential im Vorfeld zu begegnen und den bekannten Kreislauf zwischen finanzieller und sozialer Benachteiligung zu unterbrechen.

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91 S.

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EREV-Schriftenreihe; 2008/1