Untersuchungen über die Auswirkungen unterschiedlicher Betriebsformen, Verkehrsordnungen, auf den Verkehrsablauf auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen in städtischen Verdichtungsgebieten; Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, Opladen, Nr. 2408/Parallelausg.

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SEBI: 74/3712

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Es wurden Simulationsprogramme auf einer Großrechenanlage für die Wiedergabe des Verkehrsablaufs auf zwei- und dreispurigen Richtungsfahrbahnen entwickelt und jeweils drei Modelle abgeleitet, die sich nur hinsichtlich des Spurverhaltens unterscheiden. Aus dem Vergleich ergibt sich, daß es zweckmäßig ist, die Verkehrsregelung großzügiger zu handhaben, als es die gegenwärtige Straßenverkehrsordnung tut. Während auf Geschwindigkeitsfahrbahnen aus Gründen der Sicherheit das Rechtsüberholen untersagt bleiben sollte, empfiehlt es sich, die in der StVO angegebenen Einschränkungen zum Rechtsüberholen auf mehrspurigen, richtungsgetrennten Mengenfahrbahnen aufzuheben. Rechtsüberholen sollte dort bereits schon dann erlaubt sein, wenn rechts schneller als links gefahren werden kann; das Rechtsfahrgebot sollte weiterhin seine Gültigkeit behalten. Diese Änderungen sind bereits in den Verkehrsordnungen der USA und der DDR realisiert.

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Verkehrsrecht, Fahrbahn, Stadtverkehr, Straßenverkehr, Stadtregion, Simulation, Verkehrssicherheit, Straßenverkehrsordnung, Verkehrstheorie

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Aachen, (1973) 220 S., Abb.: Tab.; Lit.; Zus.

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Verkehrsrecht, Fahrbahn, Stadtverkehr, Straßenverkehr, Stadtregion, Simulation, Verkehrssicherheit, Straßenverkehrsordnung, Verkehrstheorie

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