Zur Situation der außerschulischen Bildung. Ein Diskussionbeitrag.

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Abstract

Die Sozialpädagogik und ihre gesetzliche Verankerung ist dem vorigen Jahrhundert verhaftet.Jugendfuersorge, -schutz und -pflege sind noch immer Bestandteile einer Rechtsnorm, die den von der Norm Abweichenden bestraft und die Gesellschaft vor ihm schützt.Die Frage nach der Rechtfertigung einer eigenen Jugendbildung beantwortet sich schwer.Trotz philologischer Bedenken sollte der Begriff ,,außerschulische Bildung'' aber in Abhebung von der Schulpädagogik für Erwachsenen-, Jugendbildung, politische Bildung und Sozialpädagogik verwandt werden.

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Bildung, Alter, Politik, Recht, Erziehungswissenschaft, Bildung, Außerschulische Bildung, Sozialpädagogik

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In: Außerschulische Bildung - Mitteilungen des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten (1970) S. 1-7

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Bildung, Alter, Politik, Recht, Erziehungswissenschaft, Bildung, Außerschulische Bildung, Sozialpädagogik

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DJI-Dok.; 1/70