Die Haftung des Abschlußprüfers gegenüber der Gesellschaft wegen Nichtaufdeckung von "Unrichtigkeiten und Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften" im Jahresabschluß.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2000
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 2000/3238
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Um das Bild des Abschlussprüfers als Garant für die Glaubwürdigkeit des Jahresabschlusses sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit in die besondere Vertrauensstellung des Prüfers zu stärken, entstand 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Hier hat der Gesetzgeber sich dem Problem der Prüfungsqualität angenommen und eine Regelung hinsichtlich der Durchführung der Abschlussprüfung getroffen. Zunächst wird die Situation der geprüften Gesellschaft als Haftungsgläubiger dargestellt und einige Ausführungen zum Jahresabschluss gemacht. Es folgt das Haftungsrisiko des Abschlussprüfers, wegen Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht gegenüber der geprüften Gesellschaft. Der Schwerpunkt der Erörterung liegt auf der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des KonTarG sowie der kurz zuvor erlassenen Stellungnahme des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW). Ein weiterer Teil behandelt die Grundlagen der Haftungsproblematik. Hierbei steht die Verpflichtung des Abschlussprüfers zur gewissenhaften, auf die Aufdeckung von Unrichtigkeiten und Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften gerichtete Prüfung und mögliche Sorgfaltspflichtverletzungen, als Basis einer eventuellen Haftung im Mittelpunkt. Schließlich folgt eine IDW-Stellungnahme von 1997 und erörtert das Haftungsrisiko des Abschlussprüfers. kirs/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
IX, 328 S.