Die Haftung des Abschlußprüfers gegenüber der Gesellschaft wegen Nichtaufdeckung von "Unrichtigkeiten und Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften" im Jahresabschluß.

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Köln

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ZLB: 2000/3238

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DI

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Um das Bild des Abschlussprüfers als Garant für die Glaubwürdigkeit des Jahresabschlusses sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit in die besondere Vertrauensstellung des Prüfers zu stärken, entstand 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Hier hat der Gesetzgeber sich dem Problem der Prüfungsqualität angenommen und eine Regelung hinsichtlich der Durchführung der Abschlussprüfung getroffen. Zunächst wird die Situation der geprüften Gesellschaft als Haftungsgläubiger dargestellt und einige Ausführungen zum Jahresabschluss gemacht. Es folgt das Haftungsrisiko des Abschlussprüfers, wegen Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht gegenüber der geprüften Gesellschaft. Der Schwerpunkt der Erörterung liegt auf der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des KonTarG sowie der kurz zuvor erlassenen Stellungnahme des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW). Ein weiterer Teil behandelt die Grundlagen der Haftungsproblematik. Hierbei steht die Verpflichtung des Abschlussprüfers zur gewissenhaften, auf die Aufdeckung von Unrichtigkeiten und Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften gerichtete Prüfung und mögliche Sorgfaltspflichtverletzungen, als Basis einer eventuellen Haftung im Mittelpunkt. Schließlich folgt eine IDW-Stellungnahme von 1997 und erörtert das Haftungsrisiko des Abschlussprüfers. kirs/difu

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IX, 328 S.

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