Bauleitplanung und Ökologie.

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IRB: Z 233
BBR: Z 351

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Zusammenfassung

Allgemein ist der Begriff Ökologie definiert als "Wissenschaft vom Stoff- und Energiehaushalt der Biosphäre" bzw. ihrer Untergliederungen (z.B. Ökosysteme) sowie von den Wechselwirkungen ihrer Bewohner untereinander und mit ihrer abiotischen Umwelt. Im engeren Sinne geht es hier um ökologische Planung, "Planung mit dem vorrangigen Ziel der Sicherung des biologischen und technischen Umweltschutzes", die schädigenden Einflüsse von Landnutzung und Technik auf die natürlichen Lebensgrundlagen von Mensch, Tier und Pflanze verhindert, vermindert oder beseitigt. Für die Planung ergeben sich unter dieser Zielsetzung neue Anforderungen in methodischer und auch "didaktischer" Hinsicht insbesondere durch die, in den letzten Jahren verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung. Für die Bauleitplanung ist diese in § 2 a BBauG geregelt. (-z-)

Beschreibung

Schlagwörter

Richtlinie, Ökologie, Planung, Kriterienkatalog, Umweltplanung, Entwicklungsstand, Umweltschutz, Rahmenbedingung, Bürgerbeteiligung, Beispiel, Ökologische Planung, Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung

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In: Deutsche Bauzeitschrift (DBZ), 34(1986), Nr.5, S.603-607, Abb.;Lit.

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Richtlinie, Ökologie, Planung, Kriterienkatalog, Umweltplanung, Entwicklungsstand, Umweltschutz, Rahmenbedingung, Bürgerbeteiligung, Beispiel, Ökologische Planung, Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung

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