Verkehrssicherungspflicht bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern - Empfehlungen zur Handhabung. Merkblatt DWA-M 616. Entwurf Dezember 2012.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Hennef
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: Kws 256/195
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Verkehrssicherungspflicht ist ein wichtiger Bestandteil der Gewässerunterhaltung und des Anlagenbetriebs. Die Verkehrssicherung umfasst u. a. die Kontrolle, den Betrieb, die Instandsetzung und die Sicherung der Infrastruktur (z. B. Unterhaltungs- und Betriebswege), der Bauwerke (z. B. Hochwasserschutzanlagen), der Freizeit- und Erholungseinrichtungen und die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten. Auch bei Baumaßnahmen an und in Gewässern ist die Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen. Darüber hinaus spielen der Arbeitsschutz und die Unfallverhütung eine wichtige Rolle. Das Merkblatt soll in kurzer und übersichtlicher Form die verschiedenen Aspekte der Verkehrssicherungspflicht beleuchten und anhand von Beispielen zeigen, wie die Verkehrssicherungspflicht vor Ort aussehen kann. Das Merkblatt gilt nicht für Bundeswasserstraßen und Binnenwasserstraßen, weil dort ähnlich wie auf Straßen und Autobahnen besonders gestaltete Verkehrssicherungspflichten bestehen. Das Merkblatt umfasst auch nicht die Arbeitssicherheit bzw. die in Zusammenhang mit Arbeiten notwendigen Absperrungen etc., weil auch dort besondere Verkehrssicherungspflichten gelten. Bei den in diesem Merkblatt beschriebenen Sicherungsmaßnahmen und Beispielen für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht handelt es sich um Anregungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben können. Alle Sicherungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung individuell zu gestalten, regelmäßig zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
62 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
DWA-Regelwerk; M 616