Verkehrssicherungspflicht bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern - Empfehlungen zur Handhabung. Merkblatt DWA-M 616. Entwurf Dezember 2012.

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DE

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Hennef

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ZLB: Kws 256/195

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Zusammenfassung

Die Verkehrssicherungspflicht ist ein wichtiger Bestandteil der Gewässerunterhaltung und des Anlagenbetriebs. Die Verkehrssicherung umfasst u. a. die Kontrolle, den Betrieb, die Instandsetzung und die Sicherung der Infrastruktur (z. B. Unterhaltungs- und Betriebswege), der Bauwerke (z. B. Hochwasserschutzanlagen), der Freizeit- und Erholungseinrichtungen und die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten. Auch bei Baumaßnahmen an und in Gewässern ist die Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen. Darüber hinaus spielen der Arbeitsschutz und die Unfallverhütung eine wichtige Rolle. Das Merkblatt soll in kurzer und übersichtlicher Form die verschiedenen Aspekte der Verkehrssicherungspflicht beleuchten und anhand von Beispielen zeigen, wie die Verkehrssicherungspflicht vor Ort aussehen kann. Das Merkblatt gilt nicht für Bundeswasserstraßen und Binnenwasserstraßen, weil dort ähnlich wie auf Straßen und Autobahnen besonders gestaltete Verkehrssicherungspflichten bestehen. Das Merkblatt umfasst auch nicht die Arbeitssicherheit bzw. die in Zusammenhang mit Arbeiten notwendigen Absperrungen etc., weil auch dort besondere Verkehrssicherungspflichten gelten. Bei den in diesem Merkblatt beschriebenen Sicherungsmaßnahmen und Beispielen für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht handelt es sich um Anregungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben können. Alle Sicherungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung individuell zu gestalten, regelmäßig zu kontrollieren und zu dokumentieren.

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62 S.

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DWA-Regelwerk; M 616