Stadtplanung nach DIN 18005?

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SEBI: Zs 360-4
BBR: Z 264a
IRB: Z 36b

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Zusammenfassung

Normen und Vorschriften zum Schutz des Bürgers sind etwas Gutes. Wenn sie aber zu Planungseinschränkungen führen, die wiederum größere Nachteile mit sich bringen, sollte ihr starrer Charakter in Frage gestellt werden. Dies trifft in einigen Bereichen auch auf Schallschutznormen zu. Die Anwendung einer Schallschutznorm als planungsbegleitendes, nicht als planungssteuerndes Instrument, sinnvoll eingebaut in einen festgelegten Planungsablauf, wäre eine nützliche Ergänzung üblicher Planungsabläufe. Eine Modelluntersuchung im Zusammenhang mit der Struktur- und Bebauungsplanung für Perlach-Süd über ,,Wohnen an Hauptverkehrsstraßen'' untersucht, wie sinnvoll oder sinnlos das unmittelbare Übernehmen der neuen Schallschutzverordnungen in den Planungsprozeß ist. Der Artikel schildert Ansatz und Ergebnisse dieser Modelluntersuchung und zeigt Veränderungsmöglichkeiten am Entwurf der neuen DIN 18005 auf.

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Schlagwörter

Lärmschutzverordnung, Verkehrsplanung, Stadtplanung, Straßenverkehrslärm, Wohnstandort

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In: Stadtbauwelt, Berlin 68 (1977), 12, S. 404-405, Kt.; Tab.; Lit.

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Lärmschutzverordnung, Verkehrsplanung, Stadtplanung, Straßenverkehrslärm, Wohnstandort

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