... und fortzuentwickeln. Optionen zur Fortentwicklung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.

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Baden-Baden

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ZLB: R 730/7

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DI
RE

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Abstract

Die Arbeit greift die mit der ersten Stufe der Föderalismusreform im Jahre 2006 eingeführte Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte "... und fortzuentwickeln" auf, um neue Entwicklungsoptionen für den öffentlichen Dienst - insbesondere für das Berufsbeamtentum - auf der Verfassungs- bzw. Gesetzesebene aufzuzeigen. Auf Basis einer neuen, innovativen Auslegung des Begriffes der "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" werden Gestaltungsmöglichkeiten für den Gesetzgeber entwickelt, die eine grundlegende Neugestaltung des Berufsbeamtentums erlauben, ohne dass die Institution als solche aufgegeben werden muss.

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248 S.

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Schriften zum öffentlichen Dienstrecht; 1