Gemeinsam genutzte Wege für Fußgänger und Radfahrer.
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ZZ
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SEBI: Zs 310-4
IRB: Z 867
BBR: Z 153
IRB: Z 867
BBR: Z 153
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Zusammenfassung
Die Ausweisung von gemeinsamen Geh- und Radwegen in innerstädtischen Bereichen ist umstritten. Wegen des hohen Fußgängeraufkommens in städtischen Einkaufsbereichen und in Parkanlagen und Grünzonen ist dort überwiegend Radfahren verboten. Es wurden Umfang- und Randbedingungen der gegenseitigen Akzeptanz der Verkehrsteilnehmergruppen Fußgänger und Radfahrer auf gemeinsam genutzten Wegen untersucht. Dabei zeigte es sich, dass gemeinsame Wege für Fußgänger und Radfahrer von beiden Verkehrsteilnehmergruppen gut akzeptiert werden, wenn die Nutzungsinteressen weitgehend übereinstimmen, wenn der Weg ausreichend breit (2.50 m), aber auch nicht überdimensioniert ist und wenn die Wegoberfläche nicht zu schnellem Fahren verleitet. Sind häufig ältere Fußgänger oder Kleinkinder zu erwarten, ist eine Mitbenutzung durch Radfahrer nur unter bestimmten Voraussetzungen zu empfehlen. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Fahrradverkehr, Fahrradweg, Radwegenetz, Fußgängerweg, Fußgängerverkehr, Weg, Verkehr, Fußgänger
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Internationales Verkehrswesen 38(1986), Nr.6, S.443-449, Abb.;Lit.;Tab.
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Fahrradverkehr, Fahrradweg, Radwegenetz, Fußgängerweg, Fußgängerverkehr, Weg, Verkehr, Fußgänger