Der Verein - ein Instrument genossenschaftlichen Handelns? Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft (SWG).

Hammonia
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Hammonia

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Hamburg

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0939-625X

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ZLB: 4-Zs 613
BBR: Z 143

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Abstract

Der Zweck einer Genossenschaft ist die Förderung seiner Mitglieder in wirtschaftlichen und sozialen beziehungsweise kulturellen Belangen, wobei die wirtschaftliche Orientierung auch nach der Genossenschaftsreform im Vordergrund stehen wird. Die Genossenschaft ist dementsprechend ihren Mitgliedern verpflichtet und wirkt nach innen. Das gesetzliche Leitbild eines Vereins ist der "nicht wirtschaftliche Verein". Er ist nicht unmittelbar auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet, auch wenn er einen solchen mitführen darf. Zudem verfolgt der Verein gemeinnützige Zwecke. Er ist darauf ausgerichtet, "die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern". Der Verein ist demzufolge nach außen gerichtet. Vor diesem Hintergrund wurde 1998 der Verein "Hand in Hand - nachbarschaftliches Wohnen in der Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft (SWG)" gegründet. Der Verein hat sich als ideale Ergänzung zur Genossenschaft herausgestellt und nimmt einen hohen Stellenwert im Rahmen des genossenschaftlich sozialen Handelns der SWG ein. In dem Beitrag werden die Rahmenbedingungen für die Gründung des Vereins genannt und es wird über die Vereinsstruktur, seine Einbindung in das Steuerrecht sowie über die Pflichtaufgaben berichtet.

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Die Wohnungswirtschaft

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Nr. 8

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S. 50-52

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