Die Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen nach § 39 h des novellierten Bundesbaugesetzes.
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1979
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ZZ
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IRB: Z 76
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
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Zusammenfassung
Nachdem die Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen nach § 39 h des novellierten BBauG seit 2 Jahren in Kraft ist, liegen nunmehr erste praktische Anwendungserfahrungen vor. Auf daraus resultierende Probleme, so auf die Frage der Ausformung und der Erlassform der Satzung, auf die Frage der Anwendung einer Kombination der Versagungsgründe nach Abs. 3 Nr. 1 bis 3 und Abs. 4 sowie auf das Problem der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Erhaltung einer baulichen Anlage versucht der Artikel eine Antwort zu geben. hb
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Der Städtetag, Stuttgart 32(1979)Nr.3, S.143-147, Abb., Lit.