Zur Bindungswirkung der Teilungsgenehmigung.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Die wenigen Vorschriften über den Bodenverkehr, durch welche das Wohnsiedlungsgesetz vor 20 Jahren abgelöst wurde, haben von Anfang an Behörden und Gerichten große Schwierigkeiten bereitet, so dass immer wieder die Frage aufgetaucht ist, ob das "schwere Vehikel" der Bodenverkehrsgenehmigung bei einer Novellierung nicht aus dem Verkehr gezogen werden sollte. Der Gesetzgeber hat sich dazu nicht entschließen können. Er hat zwar die Genehmigungsdürftigkeit der Auflassung beseitigt, die Teilungsgenehmigung jedoch bestehen lassen und mit den Änderungen der §§ 19 bis 21 BBauG neue rechtliche Probleme geschaffen, die in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Funktion der Gnehmigung stehen. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bodenrecht, Bodenverkehrsgenehmigung, Genehmigung, Bindungswirkung, Teilgenehmigung, Bundesbaugesetz

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Deutsches Verwaltungsblatt (1982)Nr.7, S.323-328, Lit.

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Recht, Bodenrecht, Bodenverkehrsgenehmigung, Genehmigung, Bindungswirkung, Teilgenehmigung, Bundesbaugesetz

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