Eigene Steuern der hessischen Landkreise. Ein Beitrag in der Diskussion um die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1989
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 90/2538
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Nicht erst in jüngster Zeit wird bei Behandlung der Situation der kommunalen Selbstverwaltung allgemein von deren ständiger Schwächung gesprochen. Nach Ansicht des Autors scheint sich gerade bei den Landkreisen, die sich offenbar fast ausschließlich aus allgemeinen Zuweisungen, Zweckzuweisungen und Umlagen finanzieren, die Lockerung des "goldenen Zügels", an dem sie mit der Gewährung fremder Mittel geführt werden, dieses Bild aufzudrängen. Vor dem Hintergrund des Ausfalls der Bagatellsteuern gilt dies speziell für die hessischen Landkreise, denen eigendisponible Steuereinnahmen nicht mehr zur Verfügung stehen, wenn sie kleine Steuern nicht mehr erheben dürfen. Diese Arbeit zeigt Möglichkeiten der primär qualitativen und sekundär quantitativen Besinnung auf das Recht zur Selbstverwaltung auf der Grundlage der Finanzgarantie für die Kommunen auf, wobei darauf abgestellt wird, ob das Institut des "Steuererfindungsrechts" ausgenutzt werden kann. Als mögliche Kreissteuern werden untersucht: Landschaft- oder Bodenverbrauchsteuer, Verbringungsteuer, Campingsteuer, Einwohnersteuer, Spielapparate- bzw. Pornosteuer. alf/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Gießen: (1989), XXV, 257 S., Lit.(jur.Diss.; Gießen 1989)