Zur Verteilungsproblematik im Erschließungsbeitragsrecht.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Zusammenfassung

Die Gemeinden müssen zur Deckung ihres Aufwandes für Erschließungsanlagen i.S.D. § 127 Abs. 2 BBauG einen Erschließungsbeitrag erheben. Die Verteilung des Aufwands erfolgt durch Gemeindesatzung. Die Rechtsprechung hat an die Verteilungsregelung immer höhere Anforderungen gestellt. Dadurch hat sich das Erschließungsbeitragsrecht zu einem nahezu unerschöpflichen Prozessthema entwickelt. Diesen Zustand hat das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Rechtsprechung, eingeleitet mit seinem Urteil vom 26.1.1979, den Boden entzogen. Der Inhalt dieser Rechtsprechung wird näher betrachtet. hb

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bundesbaugesetz, Kommunalrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsaufwand, Gemeindesatzung, Verteilungsregelung, Anforderungsniveau, Reform, Rechtsprechung

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 112(1981)Nr.15, S.452-457, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Kommunalrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsaufwand, Gemeindesatzung, Verteilungsregelung, Anforderungsniveau, Reform, Rechtsprechung

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