Die Aufopferungsansprüche des deutschen Nachbarrechts, verglichen mit "damages in lieu of injunction" im englischen und amerikanischen Recht.
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SEBI: 77/5724
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DI
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Abstract
Eine Methode, bestimmte Betriebe zu fördern oder ihre Existenz überhaupt zu gewährleisten, besteht darin, sie von allgemein geltenden Immissionsverboten zu befreien und ihnen damit rechtlich oder tatsächlich (besondere) "Immissionsbefugnisse'' einzuräumen. Die Arbeit befaßt sich vornehmlich mit solchen Fällen, in denen die Entscheidung zugunsten der Immissionsbefugnis bereits gefallen ist und nur noch die Entschädigungsfrage im Vordergrund steht. Diese wird teils im Enteignungsrecht, teils im (privatrechtlichen) nachbarrechtlichen sowie Immissionsrecht behandelt. Das Nachbarrecht hat hierin trotz des vordringenden öffentlich-rechtlichen Immissionsschutzrechtes seine eigenständige Bedeutung bewahrt. Zu ihm gehören verschiedene Tatbestände der Aufopferungshaftung. Umstritten ist, ob von den gesetzlichen Aufopferungstatbeständen auf die Existenz eines allgemeinen Rechtsinstituts der privatrechtlichen Aufopferungshaftung geschlossen werden kann und ob nach solchen allgemeinen Grundsätzen wiederum gesetzlich nicht geregelte nachbarliche Konflikte gelöst werden können. Die Arbeit überprüft aus rechtsvergleichender Sicht an Hand des deutschen, englischen und amerikanischen Rechts die Tragweite des Aufopferungsprinzips im nachbarrechtlichen Immissionsrecht. difu
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Nachbarrecht, Immissionsschutzrecht, Aufopferungsanspruch, Umweltschutzrecht, Umweltschutz, Wirtschaftsförderung, Rechtsvergleichung, Recht, Wirtschaft
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Freiburg/Breisgau: (1977), XXV, 243 S., Lit.
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Nachbarrecht, Immissionsschutzrecht, Aufopferungsanspruch, Umweltschutzrecht, Umweltschutz, Wirtschaftsförderung, Rechtsvergleichung, Recht, Wirtschaft