Der praktische Fall: Vom Winde verweht.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0342-5592

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ZLB: 4-Zs 242
BBR: Z 477
IRB: Z 1142

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Abstract

Der Beitrag untersucht die Rechtsfähigkeit von auflagebedingten und zeitbeschränkten Genehmigungen zum Bau und Betrieb von Windkraftanlagen. Die Begründung der bedingten Genehmigung liegt in den fehlenden Erfahrungen der genehmigenden Behörde mit dem Betrieb solcher Anlagen in Hinsicht auf Umwelt- und Lärmbelastung. Der Antragsteller klagt gegen diese Nebenbedingungen. Grundsätzlich sind Nebenbestimmungen zum Hauptgenehmigungsverfahren zulässig. Im Einzelnen können aber bestimmte Gründe, die zu Nebenbedingungen führen, rechtlich unzulässig sein und eine Klage rechtsmäßig zulassen. kr/difu

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Verwaltungsrundschau

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Nr. 1

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S. 25-31

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