Jenseits der Experimentierklausel. Tagung der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer vom 6.-8. Dezember 1995.

Raabe
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Düsselorf

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ZLB: 97/2147
DST: Fa 30/464

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KO

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Abstract

Die Reformbestrebungen der öffentlichen Verwaltungen sind auf Grundlage der bestehenden Rechtsnormen nicht unproblematisch. Einige Bundesländer haben deshalb in ihre Kommunalverfassungen bzw. in ihr kommunales Haushaltsrecht sogenannte Experimentierklauseln eingeführt. Der Band enthält im Anhang eine Übersicht über die bereits vorhandenen Experimentierklauseln in den Ländern. Bei diesen Klauseln geht es um die Öffnung des Haushaltsrechts in die Richtung, wenigstens für eine begrenzte Zeit und experimenthalber von den bestehenden Normen abzuweichen und neue Instrumente einzuführen und zu testen. Dieser eingeschlagene Weg ist nicht unumstritten. Der Band spiegelt das wider: Neben den Erfahrungen der Kommunen mit der Experimentierklausel, die am Anfang dieses Bandes aufgeführt sind, stehen auch Stellungnahmen der kommunalen Aufsichtsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes zur Diskussion. difu

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235 S.

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