Mindestpreise und Abnahmezwang als Beitrag zum europäischen Umweltschutz? Deutsches Stromeinspeisungsgesetz und EG-Vertrag.

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ZLB: 2000/2176

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Das Stromeinspeisungsgesetz (StrEinspG) vom Dezember 1990 verfolgt das Ziel, die Stromerzeugung aus regenerativen Energien zu fördern. Als Fördermechanismus griff der Gesetzgeber zu einer recht rigorosen Maßnahme. Nach §§ 2, 3 StrEinspG hat der ansässige Netzbetreiber nicht nur - in unbegrenzter Höhe - den regenerativ erzeugten Strom abzunehmen, sondern er hat ihn auch noch zu Mindestpreisen zu vergüten, die weit über seinen vermiedenen Kosten liegen. Dieser "Sündenfall der Marktwirtschaft", wie er bereits in der Gesetzesbegründung betitelt wurde, ruft erhebliche Bedenken hervor, was die Vereinbarkeit mit den europäischen Wettbewerbsvorschriften betrifft. Es wird aufgezeigt, inwieweit das StrEinspG mit diesen Vorschriften kollidiert und welche alternativen Regelungsmöglichkeiten bestehen. difu

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232 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2767