Die Altkleidersammlung, das Kreislaufwirtschafts- und das Straßenrecht.
Beck
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Beck
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DE
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München
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0939-0014
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ZLB
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Abstract
Früher war der Lumpensammler erster Ansprechpartner für denjenigen, der seine alten Kleider loswerden wollte. Heute streiten sich die private Abfallwirtschaft und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger um diesen inzwischen werthaltigen Abfall. Wenn die Beteiligten dann ihre Streitigkeiten bis zum Verwaltungsgericht tragen, ist neben dem Abfallrecht vor allem auch das Straßenrecht von zentraler Bedeutung. Grund hierfür ist der allseits bekannte Altkleidercontainer selbst: So stellen nämlich die Sammler diesen am liebsten dort auf, wo ihn jeder leicht sehen und erreichen kann - im öffentlichen Straßenraum. Vor diesem Hintergrund kommen regelmäßig die Straßenbehörden mit ins Spiel, die über die hierzu erforderliche Erlaubnis hinsichtlich der Straßennutzung zu entscheiden haben. In der konkreten Rechtsanwendung stellen sich dann in vielen Punkten Abgrenzungsfragen zwischen einerseits dem Straßen-, und andererseits dem Abfallrecht, die der nachfolgende Beitrag in einigen Referenzbeispielen aufzuzeigen versucht.
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Landes- und Kommunalverwaltung
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Nr. 2
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S. 49-53