Auflagen im Subventionsrecht. Möglichkeiten und Grenzen einer Zweckbildung durch Auflagen im Bereich der Subventionsverwaltung.
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SEBI: 91/1149
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Abstract
Es wird die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit die Auflage im Subventionsrecht zur verstärkten Durchsetzung der bislang vernachlässigten öffentlichen Interessen im Bereich der Subventionen dienstbar gemacht werden kann, ohne den Boden rechtsstaatlichen Handelns zu verlassen. Der Autor widmet sich dem Problemkreis, wer welche Subventionen aus der Staatskasse erhält. Die Auflage ist ein Gestaltungsmittel, mit dessen Hilfe ein bestimmtes Verhalten für den Fall verlangt werden kann, daß die Begünstigung in Anspruch genommen wird. Der Geber einer Subvention kann eine juristische Person des öffentlichen Rechts, also auch eine Gemeinde sein. Der Zweck der Subvention muß im öffentlichen Interesse stehen. Rechtsgrundlage für die Auflagen ist Pargr. 36 II Verwaltungsverfahrensgesetz. Als Alternative dazu wird vom Autor die Schaffung neuer Gesetze für die Vergabe von Subventionen angeboten. rebo/difu
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Subvention, Subventionsrecht, Subventionsverwaltung, Auflage, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsverfahrensgesetz, Ermessen, Behörde, Wirtschaftspolitik, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Münster: (1990), 122 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1990)
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Subvention, Subventionsrecht, Subventionsverwaltung, Auflage, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsverfahrensgesetz, Ermessen, Behörde, Wirtschaftspolitik, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung