Inhaltskontrolle von Bauherrenmodell-Verträgen.

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ZZ

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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4

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Zusammenfassung

Das Landgericht München hat mit Urteil vom 9.11.1983 festgestellt, dass ein Bauherr dann als AGB- Verwender angesehen werden kann, wenn er Formulare verwendet, die von seinem Treuhänder stammen. Der Bauherr kann sich dann nicht auf den Schutz des AGB-Gesetzes berufen. Das Urteil bestätigt ein weiteres Mal, wie tückisch das Bauherrenmodell für den Investor ist. Ausgehend davon, dass der Bauherr via Treuhänder das Klauselwerk verwendet, führt der Beitrag einleitend die wesentlichsten Klippen des Bauherrenmodells auf. Verschiedene Lösungsansätze werden im Anschluss daran aufgezeigt. (hb)

Beschreibung

Schlagwörter

Bauherr, AGB-Gesetz, Vertragsrecht, Vertragsinhalt, Vertragsgestaltung, Inhaltskontrolle, Bauherrenmodell, Formularvertrag, Beweislastumkehr, Freizeichnungsklausel, Wirtschaft

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Betriebs-Berater, 40(1985), Nr.3, S.158-160, Lit.

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Bauherr, AGB-Gesetz, Vertragsrecht, Vertragsinhalt, Vertragsgestaltung, Inhaltskontrolle, Bauherrenmodell, Formularvertrag, Beweislastumkehr, Freizeichnungsklausel, Wirtschaft

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