Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Anwendung in der Bauleitplanung.
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DE
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0176-7534
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IRB: Z 1108
ZLB: Zs 2751
BBR: Z 447
ZLB: Zs 2751
BBR: Z 447
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Abstract
Die mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz am 1. Mai 1994 in Kraft getretene neue naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung führt in ihrer Anwendung noch zur Unsicherheit. Der Beitrag stellt die im Zusammenhang mit Bauleitplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen, Vorhaben nach Paragraph 4 sowie mit Satzungen nach Paragraph 4 IIa, IV BauG-MaßnahmenG und Satzungen nach Paragraph 34 IV BauGB erforderlichen Regelungen vor. Die in der Planungspraxis auftretenden Probleme der Bewertung des Eingriffs, der Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, der Zurechnung zu einzelnen Grundstücken und der Abgrenzung des Geltungsbereichs werden diskutiert, ebenso die Übergangsregelungen für alte und im Verfahren befindliche Bebauungspläne. Der Verfasser hat Zweifel, ob die angestrebte Vereinfachung und Beschleunigung im Verfahren erreicht wird. Er weist darauf hin, daß hinter der Neuregelung des Verhältnisses Bauleitplanung - Naturschutz primär kein rechtlicher, sondern ein politischer Konflikt steht. Das heißt, daß örtliche politische Konstellationen zu jeweils unterschiedlicher Handhabung und damit auch zu Ungerechtigkeit führen.
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RaumPlanung
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Nr.66
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S.158-166