Öffentlichkeit und Mitbestimmung im Rundfunk. Am Beispiel des Mitbestimmungsmodells des Radio-Bremen-Gesetzes.
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SEBI: 88/5829
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Mitbestimmung der Rundfunkbeschäftigten in den Kollegialorganen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellt ein Organisationsmoment dar, das der statischen Organisationsstruktur des (Parteien-)Pluralismus entgegenwirken und die Möglichkeit der Mobilisierung von nicht repräsentierten gesellschaftlichen Interessen öffnen könnte. In der Nachzeichnung des Begriffs der Öffentlichkeit und der Entstehungsbedingungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der ein Moment der (spätbürgerlichen) Öffentlichkeit darstellt, weist die Untersuchung nach, daß die Mitbestimmungsforderung dem Interesse der Rundfunkbeschäftigten, nicht als abstrakte Staatsbürger, sondern als Produzenten innerhalb des die kollektive gesellschaftliche Erfahrung organisierenden Rundfunkprozesses gerecht wird. chb/difu
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Rundfunk, Rundfunkrecht, Öffentlichkeit, Mitbestimmung, Sendeanstalt, Öffentliches Recht, Partei, Verband, Rechtsgeschichte, Gesellschaftsordnung, Partizipation, Information, Bildung/Kultur, Kommunikationsmedien
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Frankfurt/Main: Lang (1987), 328 S., Lit.(jur.Diss.; Bremen 1986)
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Rundfunk, Rundfunkrecht, Öffentlichkeit, Mitbestimmung, Sendeanstalt, Öffentliches Recht, Partei, Verband, Rechtsgeschichte, Gesellschaftsordnung, Partizipation, Information, Bildung/Kultur, Kommunikationsmedien
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 597