Die Grundzüge eines modernen Rechts der gemeindlichen Gebühren und Beiträge.

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SEBI: CO 60

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Eines der wichtigsten kommunalpolitischen Anliegen unserer Tage ist die Forderung, den Gemeinden zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben ausreichende Einnahmen zu sichern. Bei den Gutachten und Stellungnahmen hierzu wird fast nie von den Abgabenarten der Gebühren und Beiträge gesprochen. Gebühren und Beiträge sind aber gerade zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung unentbehrlich. Nach einem Überblick über die grundlegenden Bestimmungen zur Erhebung von Entgeltsabgaben geht der Autor auf die Frage ein, welche Verwaltungsleistungen in spezieller Weise entgeltlich sind. Außer diesen Verwaltungsgebühren können noch Benutzungsgebühren dadurch entstehen, daß eine öffentliche Einrichtung benutzt wird. Die Benutzung besteht hier insbesondere in der Benutzung ihrer Anlagen und in dem Bezug von Dienstleistungen und Sachgütern. Ein besonderer Teil gilt den Beiträgen. Sie sind Gegenleistungen in Geld für besondere Vorteile, die durch Schaffung oder Erhaltung der Benutzungsmöglichkeit einer öffentlichen Einrichtung geboten werden. chb/difu

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Gemeinde, Beitrag, Finanzwesen, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Haushaltswesen, Gebühr

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Köln: (1967), 184 S., Lit.

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Gemeinde, Beitrag, Finanzwesen, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Haushaltswesen, Gebühr

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