Einige Anmerkungen zu dem Artikel von Jenkis (Führt die Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zur verstärkten Neubauinvestition?) Erwiderung zu: Helmut Jenkis: Führt die Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zur verstärkten Neubauinvestition? Z. gemeinnützige Wohn.-W.Bay. 78(1988), Nr.12.
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Zusammenfassung
Voraussetzung für eine nicht geförderte Neubauinvestition ist in jedem Fall die Möglichkeit, Marktmieten für die Investitionsobjekte zu verlangen. In welchem Umfang die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen dann Neubauten erstellen und ihren Wohnungsbestand verbessern, ist offen. Fest steht, dass bei fortdauernder Kostenmietbindung dieser Sektor als Neubauinvestor ausfällt, weil der am freien Markt übliche Ertragsausgleich über die Zeit nicht möglich ist. Unabhängig von der Mietenpolitik im Bestand können die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen künftig wie jeder andere Investor Wohnungen bauen, wenn eine entsprechende Nachfrage vorhanden ist. Über die tatsächliche Investitionsbereitschaft kann man durchaus unterschiedliche Erwartungen haben. (hg)
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Neubau, Investition, Wohnungsgemeinnützigkeit, Aufhebung, Investitionsbereitschaft, Wirtschaft, Wohnungsmarkt
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 78(1988), Nr.12, S.647-648
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Neubau, Investition, Wohnungsgemeinnützigkeit, Aufhebung, Investitionsbereitschaft, Wirtschaft, Wohnungsmarkt