Alleinstehende werden benachteiligt. Kritische Anmerkungen zur neuen Bausparförderung.
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SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
IRB: Z 299
BBR: Z 143
IRB: Z 299
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Zusammenfassung
Bei Würdigung aller wesentlichen Faktoren lässt sich feststellen, dass die neue, ab 1.1.1975 gültige Wohnungsbauprämienregelung die Alleinstehenden gegenüber den Verheirateten eindeutig benachteiligt. Die Verzerrungen verschärfen sich bei Alleinstehenden mit unterhaltspflichtigen Kindern erheblich. Bei einem weiteren Einkommensanstieg ist der Zeitpunkt vorausschaubar, in dem die meisten Alleinstehenden ganz aus der Bausparförderung herausfallen werden. Es werden Personenkreise ausgeschlossen, die teilweise über hohe Sparkraft (Jugendliche) verfügen oder aber einen schlechten Platz in der Vermögenspyramide einnehmen (alleinstehende Frauen). -y-
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Bausparer, Förderungsrichtlinie, Kritik, Wohnungssubvention, Jugendlicher, Frau, Bausparförderung, Alleinstehender, Alleinerziehender, Benachteiligung, Einkommensgrenze, Wohnungsbauprämiengesetz, Verfassungsmäßigkeit, Einkommensteuerreform
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 28(1975)Nr.4, S.144-146, Lit.
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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Bausparer, Förderungsrichtlinie, Kritik, Wohnungssubvention, Jugendlicher, Frau, Bausparförderung, Alleinstehender, Alleinerziehender, Benachteiligung, Einkommensgrenze, Wohnungsbauprämiengesetz, Verfassungsmäßigkeit, Einkommensteuerreform