Arbeitsverwaltung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern.

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SEBI: Zs 684-4
BBR: Z 418
IRB: Z 1289

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Zusammenfassung

Die Arbeitsverwaltung hat mehr vermittelnde als obrigkeitliche Aufgaben, sie ist institutionell mit den Interessenorganisationen ihres politischen Umfeldes verflochten. Dies kann man aus den Vorgegebenheiten des Politikfeldes erklären: der rasche Wechsel von Problemsituationen, auf die sich Arbeitsmarktpolitik richtet, die Angewiesenheit auf zwei Klienten: Arbeitsuchende und Arbeitgeber, sowie die Organisiertheit von deren Interessen. Daher haben die Gewerkschaften in allen Industrieländern einen organisatorisch gesicherten Einfluss auf die Arbeitsverwaltung, der allerdings in England, Schweden und Italien gemäß der jeweiligen politischen Kultur unterschiedlich institutionalisiert ist. IRPUD

Beschreibung

Schlagwörter

Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsverwaltung, Gewerkschaft

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WSI-Mitteilungen, Köln 32(1979)Nr.2, S.79-87

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Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsverwaltung, Gewerkschaft

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