Ein Grundrecht auf Klimaschutz? Möglichkeiten und Grenzen grundrechtlicher Klimaklagen in Deutschland.

Heymanns
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Heymanns

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DE

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Köln

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0012-1363

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5471-9

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ZLB: R 620 ZB 7120

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RE

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Abstract

Die Abhandlung untersucht, inwiefern Grundrechte einen wirksamen Kontrollmaßstab der Klimaschutzbemühungen von Exekutive und Legislative darstellen. Dabei wird auf das erste „Klimaurteil“ des VG Berlin, sowie auf aktuelle Klimaverfassungsbeschwerden Bezug genommen. Der Aufsatz zeigt auf, dass deutsche Klimaschutzbemühungen sich auch an einem Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum messen lassen müssen. Die Betroffenheit dieses Grundrechts führt zur Anwendbarkeit einer Vertretbarkeits- und nicht einer bloßen Evidenzkontrolle. Zentrales Schutzziel ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands zu den sog. Kipppunkten. Deutschland ist dabei primär für die eigenen Treibhausgasemissionen verantwortlich und wird auch nicht durch das „global common action“ Problem von der Schutzpflicht befreit. Hinsichtlich der Treibhausgasemissionen anderer Staaten trifft Deutschland aber nur eine Einwirkungspflicht. Die Kontrolldichte ist bei der Schutzpflichterfüllung im außenpolitischen Bereich sehr begrenzt. Erst wenn sich die Bemühungen der Staatengemeinschaft zum Klimaschutz – trotz diplomatischer Bemühungen Deutschlands – als gänzlich unzureichend herausstellen, müsste der deutsche Staat seine Bemühungen auf Klimaanpassungsmaßnahmen verlagern.

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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

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21

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1389-1396

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