Der Begriff der Verwahrlosung.
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SEBI: 75/1225
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Zusammenfassung
Art. 11 Abs. 2 GG, Art. 6 Abs. 3 GG und PAR. 64 JWG nennen im Zusammenhang mit dem Schutz Kinder und Jugendlicher - als unbestimmten Rechtsbegriff - den Begriff der Verwahrlosung, der sich auf verschiedene Weise begriffsinhaltlich erfassen und damit bestimmen läßt.Die Methode der Interessenabwägung und Wertungsjurisprudenz und die Erkenntnise einschlägiger Wissenschaftsbereiche erlauben es, eine Legaldefinition des Verwahrlosungsbegriffs von seinem Inhalt her zu erfassen.Besondere Bedeutung erfährt dabei die Beurteilung des sozial auffälligen Verhaltens, während die eigentliche Schwierigkeit der Rechtsfindung im Bereich der Wertung des jeweils konkreten Zustandes liegt.Daß dennoch subjektive Weltanschauung und die persönliche Wertvorstellung des Richters bei der Rechtsfindung ,,durchbrechen'' wird, wird unvermeidbar sein.
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Schlagwörter
Jugendlicher, Verwahrlosung, Rechtswissenschaft, Terminologie, Grundgesetz, Rechtsprechung, Sozialfürsorge, Sozialverhalten, Jugendschutz, Rechtsbegriff, Begriffsbestimmung, Sozialwesen, Soziologie
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Münster, (1974) 181, XXXV S., Lit.; Zus.
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Jugendlicher, Verwahrlosung, Rechtswissenschaft, Terminologie, Grundgesetz, Rechtsprechung, Sozialfürsorge, Sozialverhalten, Jugendschutz, Rechtsbegriff, Begriffsbestimmung, Sozialwesen, Soziologie