Deponiesickerwasserklärung - Neuer Markt für die Bauwirtschaft.
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1988
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IRB: Z 57
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Zusammenfassung
Deponieabwasser überschreiten, von Ausnahmen abgesehen, einige Grenzwerte der Indirektereinleiterverordnung. Zur Elimination der entsprechenden Schadstoffgruppen müssen Maßnahmen nach dem Stand der Technik eingesetzt werden, womit im Ergebnis das technisch Machbare ohne Rücksicht auf Kosten gefordert ist.Weil diese Maßnahmen bereits an der Abwasserquelle greifen sollen und eine Vermischung mit anderen Abwässern nicht zugelassen wird, ist die in der Bundesrepublik in sehr vielen Fällen praktizierte Mitbehandlung von Sickerwasser auf Zentralkläranlagen nicht mehr oder nur unter bestimmten Umständen zulässig. Aufgezeigt werden die besonderen Verfahrensprobleme mit Deponiesickerwasser. Von den in der Fachwelt diskutierten Verfahren haben sich 5 Grundverfahren zumindest bei Einzelanlagen in der Praxis bewährt. Es handelt sich dabei um die Mitbehandlung von Sickerwasser auf Gemeinschaftskläranlagen, die biologische und chemisch-physikalische Behandlung, die Umkehrosmose, die Eindampfung bzw. Trocknung und die Verbrennung. Entsprechende Betriebsergebnisse dazu werden aufgeführt. (hb)
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Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 42(1988), Nr.10, S.822-825, Abb.;Tab.;Lit.