Der Schutz der Menschenrechte im Rahmen des Europarates.
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1990
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SEBI: 90/1951
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Zusammenfassung
Die Europäische Menschenrechtskonvention war nicht nur die erste im Rahmen des Europarates ausgearbeitete Konvention, sondern der erste völkerrechtliche Vertrag überhaupt, der einen Katalog von Menschenrechten verbindlich festschrieb und darüberhinaus einen Kontrollmechanismus zur Durchsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten vorsah. Der Autor diskutiert Reichweite und Schranken der Freiheitsverbürgungen in den Vertragsstaaten, konstatiert die Notwendigkeit eines unterschiedlichen Schutzregimes für Freiheitsrechte und soziale Rechte und stellt die Europäische Sozialcharta vor. Anschließend werden Verfahrensfragen, insbesondere die Inividualbeschwerde und die Rechtsprechung des Gerichtshofes behandelt. Neben ergänzenden Gesetzen wie die Europäische Antifolterkonvention werden Überlegungen zur institutionellen Reform des Verfahrenssystems dargestellt. cp/difu
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Speyer: (1990), VI, 94 S., Lit.
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Serie/Report Nr.
Speyerer Forschungsberichte; 86