Erlebnispädagogische Persönlichkeitsförderung unter der Bedingung von Unfreiheit. Alles nur Spaß?

Luchterhand
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Luchterhand

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Neuwied

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0022-5940

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Abstract

Die Befähigung zu einem straffreien Leben in sozialer Verantwortung wird durch das Jugendstrafvollzugsgesetz NRW (§ 2 Abs. 1) als Ziel des Strafvollzuges formuliert. Wie bestehende pädagogische Bestrebungen durch Angebote von externen Mitarbeitern sinnvoll ergänzt werden können, zeigt der Beitrag. Der gemeinnützige Verein EXIT Enter Life e.V. bietet verschiedene Module an, die den Anspruch haben, einen Beitrag zur Erreichung des Vollzugsziels zu leisten. Dabei werden unter anderem erlebnispädagogische Konzepte auf die besonderen Bedingungen des Strafvollzugs übertragen, um die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Was den Anschein spielerischer Inszenierung hat, ist kein bloßes Mittel zum Selbstzweck, vielmehr verbergen sich hinter den spielerisch anmutenden Einheiten reale Lernsituationen, die auf die Alltagswelt der Teilnehmenden abgestimmt sind. Erlebnispädagogische Inszenierungen bieten für die erzieherische Arbeit im Jugendstrafvollzug also besondere Fördergelegenheiten.

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Jugendhilfe

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Nr. 5

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S. 359-369

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