Schulentwicklungsplan 1988.
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1988
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SEBI: 88/2506-4
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Zusammenfassung
Im Unterschied zu den Schulentwicklungsplänen der Jahre 1976 und 1983 haben sich einige Voraussetzungen der Wiesbadener Schulentwicklung gewandelt. Dazu gehören die Veränderungen der landespolitischen Vorgaben, die vornehmlich darin bestehen, den Schulformenbezug, beginnend ab der Jahrgangsstufe 5, in den Mittelpunkt der inneren und äußeren Schulentwicklung zu stellen. Es zeigt sich, daß diese Schulformen nicht mehr ausschließlich auf die drei traditionellen Schulsysteme - Hauptschule, Realschule, Gymnasium - reduziert werden können, sondern daß sowohl die additive als auch die intregrierte Gesamtschule als konkurrierende Schulsysteme gleichberechtigt neben den drei alten Schulformen stehen. Hinzu treten die in den Außenbezirken bestehenden Verbundschulen mit Förderstufe bzw. Haupt- und Realschulzweigen. geh/difu
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Wiesbaden: (1988), III, 174 S., Tab.