Artikel 33 Grundgesetz und die sogenannten staatlich gebundenen Berufe.
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1967
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ZZ
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SEBI: 70/745
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DI
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Abstract
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 12 GG nicht nur die Grundrechtsverbürgung der Berufsfreiheit, sondern stellt darüberhinaus eine Grundsatz- und Fundamentalnorm des Staates dar. Art. 12 garantiert so auch eine freiheitliche Berufsordnung. Angesichts solcher Verbürgungen will die Untersuchung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 33 GG kritisch überprüfen, wonach eine "Heranführung an den öffentlichen Dienst" genügen soll, um die Wirkung des Grundrechts aus Art. 12 für eine Vielzahl staatlich gebundener Berufe "tatsächlich" zurückzudrängen. Dieses Leerlaufen der grundrechtlichen Berufsfreiheit in einem Teilbereich wird mit der "Natur der Sache" und der "Organisationsgewalt" begründet. Zunächst wird eine klare juristische Begriffsbildung der gebundenen Berufe erarbeitet. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf der Stellung der staatlich gebundenen Berufe in der Verfassung; in diesem Rahmen werden die Zusammenhänge von Art. 12 I und 33 GG dargestellt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß auch die staatlich gebundenen Berufe unter dem Primat der Grundrechte stehen.chb/difu
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Marburg: Selbstverlag (1967), XXI, 160 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1967)