Artikel 33 Grundgesetz und die sogenannten staatlich gebundenen Berufe.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1967
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 70/745
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 12 GG nicht nur die Grundrechtsverbürgung der Berufsfreiheit, sondern stellt darüberhinaus eine Grundsatz- und Fundamentalnorm des Staates dar. Art. 12 garantiert so auch eine freiheitliche Berufsordnung. Angesichts solcher Verbürgungen will die Untersuchung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 33 GG kritisch überprüfen, wonach eine "Heranführung an den öffentlichen Dienst" genügen soll, um die Wirkung des Grundrechts aus Art. 12 für eine Vielzahl staatlich gebundener Berufe "tatsächlich" zurückzudrängen. Dieses Leerlaufen der grundrechtlichen Berufsfreiheit in einem Teilbereich wird mit der "Natur der Sache" und der "Organisationsgewalt" begründet. Zunächst wird eine klare juristische Begriffsbildung der gebundenen Berufe erarbeitet. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf der Stellung der staatlich gebundenen Berufe in der Verfassung; in diesem Rahmen werden die Zusammenhänge von Art. 12 I und 33 GG dargestellt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß auch die staatlich gebundenen Berufe unter dem Primat der Grundrechte stehen.chb/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Marburg: Selbstverlag (1967), XXI, 160 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1967)