Möglichkeiten einer Kodifikation der richterrechtlichen Staatshaftungsinstitute, insbesondere der Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff und enteignendem Eingriff, im Lichte des "Naßauskiesungsbeschlusses" des Bundesverfassungsgerichtes.
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1988
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SEBI: 88/6924
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Zusammenfassung
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1981 über die Verfassungsmäßigkeit mehrerer Normen des Wasserhaushaltsgesetzes ("Naßauskiesungsbeschluß" - BVerfGE 58, 300) und dem Urteil vom 19. Oktober 1982 über die Nichtigkeit des Staatshaftungsgesetzes vom 26.6.1981 (BVerfGE 61, 149) wurde die Frage nach dem weiteren Schicksal der richterrechtlich entwickelten Institute des enteignungsgleichen wie auch des enteignenden Eingriffs drängend. Durch die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der mit einer geänderten dogmatischen Grundlegung auch nach dem Naßauskiesungsbeschluß von der, wenn auch eingeschränkten, Fortexistenz der beiden Institute ausgeht, ist zwar in der Rechtsprechung eine gewisse Beruhigung eingetreten. Zumindest in Fachkreisen wird jedoch eine gesetzgeberische Gesamtreform des Staatshaftungsrechts für dringend gehalten. Die Arbeit lotet Möglichkeiten einer Kodifikation aus und bringt am Ende den Vorschlag zu einer Änderung des Grundgesetzes sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Entschädigung von Eigentums- und Berufsfreiheitsbeeinträchtigungen. chb/difu
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Würzburg: (1988), 124 S., Abb.; Lit.(jur.Diss., Würzburg 1988)