Bewehrung von EG-Richtlinien. Sanktionssysteme bei fehlender oder fehlerhafter Umsetzung durch die Mitgliedstaaten.
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DE
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München
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ZLB: 99/1865
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DI
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Abstract
Die Arbeit befasst sich mit den Folgen der Nichtumsetzung von EG-Richtlinien durch die Mitgliedstaaten. Der Autor nimmt die durch die "Reisepleiten"-Fälle in den Blickpunkt der wissenschaftlichen und allgemeinen Öffentlichkeit gerückte, gemeinschaftsrechtliche Haftung der Mitgliedstaaten zum Anlaß, sich mit den dogmatischen Fundamenten der sog. "Unmittelbarkeitsrechtsprechung" des EuGH auseinanderzusetzen. Im Vordergrund steht die These, dass Grundlage für die unmittelbare Wirkung von Richtlinien und die Staatshaftung nicht der Gedanke einer Bestrafung der Mitgliedstaaten, sondern der effektive Rechtsschutz für den Bürger ist. Im Privatrechtsverhältnis ist eine unmittelbare Wirkung dagegen aus Gründen des Vertrauensschutzes des Verpflichteten nicht möglich. Soweit dadurch eine Rechtsschutzlücke entsteht, wird diese durch den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch geschlossen. Die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung genießt - entgegen verbreiteter Ansicht - keinen absoluten Vorrang vor nationalen Auslegungsmethoden. Insgesamt verteidigt die Arbeit die vom EuGH gefundenen Ergebnisse sowohl gegen inhaltliche Kritik als auch gegen den Einwand, das Sanktionssystem sei zu kompliziert, indem der Autor die Rechtsprechung des EuGH auf ein einheitliches Fundament stellt. difu
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XV, 298 S.
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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 589