Zu den rechtlichen Auswirkungen des neuen Naturschutzrechts, z.B. nach § 8 Bundesnaturschutzgesetz bei Eingriffen des Verkehrswegebaues in Natur und Landschaft.

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IRB: Z 1380

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Der Autor untersucht die Rechtswirkungen des neuen Naturschutz- und Landschaftspflegerechts auf die verkehrswegerechtliche Fachplanung; dabei greift er im wesentlichen auf die Planung und Planfeststellung von Straßenbauvorhaben zurück. Während im Bundesnaturschutzgesetz das Abwägungsgebot der öffentlichen und privaten Belange sorgfältig beachtet wurde, ist das bei den gesetzgeberischen Anpassungen der Naturschutzgesetze der Länder nicht immer mit der gebotenen Deutlichkeit erfolgt. Erläutert werden die entsprechenden Vorschriften zum Abwägungsgebot und zur Beteiligung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden sowie insbesondere die "Bestimmungen über die Voraussetzung und Erforderlichkeit der Ausgleichspflicht, die Ausgeglichenheit des Eingriffes und die verfahrensmäßige Handhabung". kr

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Recht, Naturschutz, Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftspflege, Verkehrswegebau, Straßenbau, Naturhaushalt, Landschaftsbild, Eingriff, Ausgleichspflicht, Ausgleichsmaßnahme, Abwägungsgebot, Öffentlicher Belang

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Wissenschaft und Umwelt, Wiesbaden (1982)Nr.2, S.52-61, Lit.

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Recht, Naturschutz, Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftspflege, Verkehrswegebau, Straßenbau, Naturhaushalt, Landschaftsbild, Eingriff, Ausgleichspflicht, Ausgleichsmaßnahme, Abwägungsgebot, Öffentlicher Belang

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