Paradigmenwechsel durch inkrementellen Wandel. Was bleibt von der Arbeitslosenversicherung?
Bund-Verl.
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Bund-Verl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0342-300X
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ZLB: 4-Zs 684
BBR: Z 418
IRB: Z 1289
TIB: Z 756
BBR: Z 418
IRB: Z 1289
TIB: Z 756
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Abstract
Die Reformen der deutschen Arbeitslosenversicherung lassen sich als inkrementeller paradigmatischer Wandel interpretieren: Das ursprüngliche Ziel, bei vorübergehender Arbeitslosigkeit den Lebensstandard zu garantieren, wurde dem Ziel der schnellen Wiederbeschäftigung untergeordnet. Dieser Politikwechsel ist nicht nur rhetorisch, da zwei für Sozialversicherungssysteme typische Policyprinzipien verändert wurden: das Äquivalenzprinzip bei der Leistungsbemessung wurde enger gefasst und die Statussicherung unterminiert. Der Paradigmenwechsel lässt sich vor allem an den vielen kleinteiligen institutionellen Veränderungen ablesen. Die Engführung der Leistungsäquivalenz ergibt sich etwa durch die Verkürzung der Rahmenfrist und der Bezugsdauer, sodass ein wachsender Anteil von Arbeitslosen trotz Vorleistungen aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen wird. Die Unterminierung der Statussicherung zeigt sich in der verschärften Zumutbarkeit, dem restriktiveren Sperrzeitenrecht sowie in dem Rückbau des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums. Zwar gelten viele Elemente des Sozialversicherungssystems fort, insgesamt zeigt sich jedoch ein schleichender Abschied von dem mittelschichtsorientierten Modell der Absicherung bei Arbeitslosigkeit.
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WSI-Mitteilungen
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Nr. 3
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S. 199-206