Das Übereinkommen der ECE über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen.

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0933-0690

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IRB: Z 1725
ZLB: Zs 4845-4
BBR: Z 584

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Abstract

Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) hat im Februar 1991 in Helsinki ein Übereinkommen ihrer 25 Mitgliedstaaten verabschiedet, das die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung und die entsprechenden Informations- und Konsultationsrechte der betroffenen Staaten regelt. Das Übereinkommen ist bisher noch nicht in Kraft getreten, in einem weiteren Übereinkommen wurde jedoch die baldmögliche Ratifizierung und bis dahin die Anwendung der Grundsätze vereinbart. Der Beitrag beschreibt den Verfahrensstand und den weiter en Verfahrensablauf, die wichtigsten Regelungen und zieht insbesondere einen Vergleich zur UVP-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Ein wesentlicher Unterschied ist die in der ECE-Konvention vorgesehene Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Nachbarstaat. Die EG-Richtlinie sieht hier lediglich die Behördenbeteiligung vor. Kleinere Unterschiede gibt es auch beim Katalog der UVP-pflichtigen Projekte. Eine Ratifizierung in der Bundesrepublik wird bis Ende 1992 angestrebt. (wb)

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UVP-Report

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Nr.2

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S.68-69

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