Aufzugswärter unverzichtbar? Zur Rechtsprechung über Aufzugsanlagen in Wohnhäusern.

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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143

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Abstract

Durch verschiedene Veröffentlichungen wurden zum Thema Aufzugsanlagen in Miethäusern unterschiedliche Auffassungen deutlich. Derzeit steht im Mittelpunkt der Diskussion dazu ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 24.4.1985, mit dem die Pflicht zur Bestellung eines Aufzugswärters durchgesetzt wurde. Die Begründung der Entscheidung wird wiederum unterschiedlich ausgelegt. Dies jedoch dient weder der Rechtssicherheit noch der erforderlichen korrekten Unterrichtung der Aufzugsbetreiber. Wichtigster Inhalt des Urteils ist, dass es Aufzugsbetreibern nicht möglich ist, aus wirtschaftlichen oder auch sonstigen Gründen auf die Bestellung eines Aufzugswärters zu verzichten. (hb)

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Mietwohnung, Aufzug, Verordnung, Überwachung, Rechtsprechung, Wohngebäude, Betreiber, Notrufanlage, Wohnungsrecht

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 39(1986), Nr.2, S.92, 94

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Mietwohnung, Aufzug, Verordnung, Überwachung, Rechtsprechung, Wohngebäude, Betreiber, Notrufanlage, Wohnungsrecht

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