Instrumente der örtlichen Planung. Teil 2 - Bestimmungen über die Bodenordnung.
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SEBI: 79/322
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Zusammenfassung
Raumordnung und Bodenpolitik bilden eine Einheit.Die Nutzung des Bodens kann nicht der freien Entscheidung eines Einzelnen überlassen werden, sondern muß nach einem Dialog zwischen Verwaltung und Bevölkerung in Gesetze erlassen werden.Diese müssen zielgerichtet durch privatwirtschaftliche Maßnahmen, Investitionen und/oder Subventionen ergänzt werden.Dabei sind folgende Ziele zu verfolgen Der Boden muß in genügendem Umfang, in richtiger Qualität, an der richtigen Stelle und zur richtigen Zeit zur Verfügung stehen und auch entsprechend genutzt werden.Die Bereitstellung von Boden muß billig und verteilungsgerecht erfolgen.Die bestehenden österreichischen Bundesgesetze werden kommentiert und in Teil 2 synoptisch nebeneinander gestellt.Stand der Gesetze ist Mitte 1977. ws/difu
Beschreibung
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Raumordnung, Bodenpolitik, Bodenordnung, Flächenwidmung, Grundteilung, Bodenbeschaffung, Umlegung, Bauplatzbeschaffung, Bauplatzerklärung, Raumplanung, Baurecht, Bodenrecht, Bauplanungsrecht, Rechtsvergleichung
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Wien: Selbstverlag (1978), Teil 1/125 S.; Teil 2/98 S., Abb.; Tab.
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Raumordnung, Bodenpolitik, Bodenordnung, Flächenwidmung, Grundteilung, Bodenbeschaffung, Umlegung, Bauplatzbeschaffung, Bauplatzerklärung, Raumplanung, Baurecht, Bodenrecht, Bauplanungsrecht, Rechtsvergleichung