Umweltverträglichkeitsprüfung und Landschaftsplanung.
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1991
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Zusammenfassung
Das mit der Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung angestrebte Ziel, die Auswirkungen eines Vorhabens nicht mehr allein sektoral sondern medienübergreifend zu bestimmen, bleibt unerreichbar, solange keine quantifizierbaren oder normsetzende Umweltstandards vorhanden sind. Die Landschaftsplanung muß solche Bewertungsmaßstäbe zur Verfügung stellen. Ohne die Einordnung in ein Analyse und Leitbild umfassendes landschaftsplanerisches Konzept bleibt eine Anhäufung umweltbezogener Daten für die UVP ohne Gebrauchswert. Umgekehrt führt die verfahrensbezogene UVP zu Ergebnissen, zum Beispiel wie Auswirkungen eines Vorhabens minimiert werden können, die wiederum über die Landschaftsplanung umgesetzt werden müssen. Der Aufsatz untersucht und beurteilt die Wechselwirkungen zwischen UVP und Landschaftsplanung, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind. (wb)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Umwelt- und Planungsrecht 11(1991), Nr.6, S.210-214, Lit.