Die Verfassung und das Erfordernis der gesetzlichen Grundlage. Eine Untersuchung zum Legalitätsprinzip und schweizerischen Gesetzesverständnis aus individualrechtlicher Sicht.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 85/3525
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach dem Erfordernis der gesetzlichen Grundlage staatlichen Handelns nach schweizerischem Recht. Sie sucht unter Einbeziehung rechtsgeschichtlicher und rechtsvergleichender Aspekte nach verfassungsrechtlichen Kriterien und Standards zur Bestimmung jeweils sachgerechter Anforderungen an die Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlage staatlichen Handelns hinsichtlich Normstufe, Normdichte und Normstruktur. Das bedeutet konkret: wann und wie muß die Legislative bei der Vielzahl von Normsetzungen tätig werden, und in welchen Fällen darf sie ihre Normsetzungskompetenz an die Exekutive und Judikative delegieren? Der Arbeit liegt der Gedanke zugrunde, die hier anfallenden Probleme durch die bessere Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Normen differenzierter erfassen zu können, da das geschriebene schweizerische Verfassungsrecht Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen staatlichen Handelns vielfältig regelt. kp/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Gesetz, Legalitätsprinzip, Rechtsprechung, Demokratie, Grundrecht, Gewaltenteilung, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Theorie, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Diessenhofen: Rüegger (1983), XXV, 275 S., Lit.(jur.Diss.; Bern 1983)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Gesetz, Legalitätsprinzip, Rechtsprechung, Demokratie, Grundrecht, Gewaltenteilung, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Theorie, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein
Deskriptor(en)
item.page.dc-relation-ispartofseries
Reihe Staatsrecht; 3