Regulative auf dem Bodenmarkt in Südtirol.

Dieterich, Hartmut
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1980

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Die südtiroler Bodenrechtsregelung mit den damit verfolgten bodenpolitischen Zielen wird dargelegt, wobei Besonderheiten die zur Regulative für den Bodenmarkt führen, besonders dargelegt werden. So werden Baurechte entsprechend der städtebaulichen Planung vergeben und der Eigentümer kann zur Leistung eines Entgelds für das erworbene Recht - die Baukonzessionsabgabe - herangezogen werden. Fristen für die Überbauung können gestellt werden, so dass dadurch schon eine frühere Bebauung und damit auch eine frühere Fälligkeit der Erschließungsbeiträge gewährleistet wird. Ziel muss es sein, den Schwächeren den Zugang zum Grundeigentum zu ermöglichen. hn

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 2(1979)Nr.3, S. 90-96, Lit.

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