Soziale Verpflichtung wirtschaftlich erfüllen. Im Spannungsfeld von Ziel und Weg.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Abstract
Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft bleibt bereit, im Rahmen der Prioritäten des Sozialbezugs und der Selbstverantwortung als gemeinnütziges privatwirtschaflich strukturierte Organisation den Staat bei der Wohnungsversorgung der Bevölkerung zu entlasten und durch ihre Arbeit das Netz der sozialen Sicherung der Wohnungsversorgung und in der städtebaulichen Erneuerung herzustellen. Die staatlichen Rahmenbedingungen müssen so gehalten werden, dass die gesunde wirtschaftliche Basis gehalten werden kann, dazu muss die Bindung an die Herstellkosten aufgehoben werden. hg
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Politik, Wohnungsbau, Wohnungsbauunternehmen, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsversorgung, Miete
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 34(1981)Nr.6, S.348-350, 352-354
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Politik, Wohnungsbau, Wohnungsbauunternehmen, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsversorgung, Miete