Die "Dynamisierung" des Gemeinwohlbegriffs in § 4 Abs.2 EnWG. Die Anwendung der rechtswissenschaftlichen Methodenlehre bei der Rechtsfortbildung des energiewirtschaftsrechtlichen Gemeinwohlbegriffs.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 95/2842

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Die Arbeit behandelt die Anwendung der rechtswissenschaftlichen Methodenlehre bei der Rechtsfortbildung, also der Dynamisierung des energiewirtschaftlichen Gemeinwohlbegriffs nach § 4 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dabei ist der Begriff Gemeinwohl - als eine Art Generalklausel - ein unbestimmter Rechtsbegriff, d. h. sein Inhalt wird nicht durch einen festumrissenen Sachverhalt ausgefüllt, sondern bedarf bei der Rechtsanwendung einer Konkretisierung im Einzelfall. Die Dynamisierung bezeichnet hier die Anpassung des Verwaltungsvollzugs an die Umweltsituation. Dabei werden u. a.folgende Aspekte berücksichtigt: Kraftwerksgröße und - technologie, Energieeinsparung, Raumordnung und Umweltschutz. Der Autor bestimmt ausführlich die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten des Gemeinwohlbegriffs sowie der Dynamisierung und kommt u. a. zu dem Ergebnis, daß die Prognosekompetenz für den Beurteilungsspielraum der jeweiligen Energieaufsichtsbehörde zuzubilligen ist. rebo/difu

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210 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1486